Statuten

Die “Kegelstatuten” unseres Vereins

 

Hier sind die novellierten Statuten der Fötchesföhler, die Beträge sind auf Euro umgestellt worden. Gültig ist das ganze ab dem 1. Januar 2002.

Statuten erscheinen als ein Übel, allerdings müssen in einem Verein, auch wenn es um finanzielle Dinge geht, einige Bestimmungen gelten. Alles andere führt zu unnötigen Streitereien. Da unser Kegelverein aber nur 10 Personen umfaßt, haben wir natürlich die Möglichkeit flexibel zu reagieren.

Dies sollte auch so in unseren Statuten gezeigt werden:

- 2) Sinn und Zweck unseres nicht eingetragenen Vereins:
Beim Kegeln und auf den Kegeltouren gnadenlos viel Spaß zu haben und zu feiern.

- 1) Flexibilitätsgrundsatz:
Die Statuten gelten immer, es sei denn die Fötchesföhler beschließen etwas anderes.

0) Vorwort

Die folgenden Statuten sollen ein Regelwerk sein, die im Erstfall eine Rechtsgrundlage für alle Mitglieder bilden. Die Inhalte können jederzeit durch eine einstimmige Abstimmung aller Mitglieder verändert werden.
(Dies entspricht Punkt -1) ist aber wesentlich professioneller formuliert :-)

1) Mitgliedschaft

1.1 Eintritt
- Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, bevor der potentielle Anwärter gefragt wird
- Bei Eintritt während der Saison muß der Kassendurchschnitt abzüglich der gezahlten Startgelder als Gastkegler nachgezahlt werden.

1.2 Austritt

- ohne finanzielle Verluste nur nach großer Kegeltour möglich, da Kegelkasse dann voll ausgeschüttet wird
- Austritt vor großer Tour kein Anspruch auf Rückzahlung der bis dahin eingezahlten Beiträge (siehe Punkt 4)

2) Beitragszahlung

2.1 Jedes anwesende Mitglied zahlt pro Kegelabend:

Startgeld (15,- Euro)
+ Beträge aus verlorenen Spielen und Strafen
+ Trinkpott (15,- Euro Bier; 5,- Euro Mineralwasser)

2.2 Zu zahlender Betrag bei Abwesenheit:

Startgeld (15,- Euro)
+ das schlechteste Ergebnis (aus verlorenen Spielen und Strafen) der anderen anwesenden Kegler

2.3 Gastkegler

Startgeld (10,- Euro)
+ Beträge aus verlorenen Spielen und Strafen
+ Trinkpott (Bier: 15,- Euro; Mineralwasser: 5,- Euro)

3) Zahlungsmodalitäten

3.1 Mitglied

3.1.1 Anwesendes Mitglied zahlt seinen Betrag nach dem Kegeln. Zahlt Mitglied nicht und überschreitet der zu zahlende Gesamtbetrag 75,- Euro so wird
a) eine Strafe von 3,- Euro fällig
b) beim nächsten Kegeln muß der Gesamtbetrag auf unter 50,- Euro abgebaut werden, sonst Strafe gemäß 3.1.1 a.
Die Strafe wird bei Nichteinhaltung von Punkt 3.1.1 b bei jedem weiteren Kegeltermin neu fällig.
3.1.2 Fehlt ein Mitglied und der zu zahlende Gesamtbetrag steigt über 75,- Euro Zahlung an dem nach Anwesenheit folgenden Kegeltermin (gemäß 3.1.1 b) fehlt Mitglied dann erneut, muß bei nächster Anwesenheit gezahlt werden (gemäß 3.1.1 b)

3.2 Gastkegler

- zahlt nach dem Kegeln sofort den kompletten Betrag

4) Kegeltour

4.1 Kleine Kegeltour

- i.d.R. 1 Wochenende alle 2 Jahre im Wechsel mit großer Tour
- Mitfahrpflicht für jedes Mitglied
- fährt Mitglied nicht mit, gibt es keine Rückerstattung des ausgeschütteten Kassenanteils (evtl. Stornogewinne werden von den anderen mitfahrenden Mitgliedern vor Ort gemeinsam ausgegeben)

4.2 Große Kegeltour

- i.d.R. 1 Woche oder verlängertes Wochenende alle 2 Jahre im Wechsel mit kleiner Tour
- Absage vor der Buchung Mitglied bekommt seinen Anteil aus der Kegelkasse vor der Tour (Ausschüttung) voll ausgezahlt
- Absage nach der Buchung Mitglied bekommt seinen Anteil aus der Kegelkasse vor der Tour (Ausschüttung) voll ausgezahlt, wenn an seiner Stelle eine Ersatzperson mitfährt, die auch von allen Mitgliedern akzeptiert wird
- Absage nach der Buchung ohne Ersatzperson Mitglied bekommt von seinem Anteil die Kosten für den gebuchten Teil abgezogen (dazu zählen auch die anteilmäßigen Fahrtkosten, wenn mit den privaten PKW gefahren wird)

4.3 Zielortbestimmung für beide Touren

Abstimmung Mehrheitsentscheid (einfache Mehrheit) aller Mitglieder

5) Strafen

- wer eine Frau mit auf die Bahn bringt
eine Runde Schnaps je Frau für alle Anwesenden

- wer zum Kegeltermin 15 Minuten zu spät kommt (unentschuldigt)
schlechestes Ergebnis aus den bis dahin gespielten Spielen und Strafen

- wer zum Kegeltermin >15 Minuten zu spät kommt (unentschuldigt)
3,- Euro Strafe + schlechtestes Ergebnis aus den bis dahin gespielten Spielen und Strafen

- entschuldigtes Zuspätkommen Ergebnis des dahin schlechtesten anwesenden Mitgliedes

- wer randaliert (z.B. Treten gegen Gegenstände der Einrichtung) 1,- Euro Strafe

- keine Turnschuhe an 1,- Euro Strafe

- pro gebrachter Kugel, Kalle, Stina, Kackstuhl, Klingeln 1 Strich (1-10 Striche 1,- Euro Strafe

- Lustwurf 0,5 Euro Strafe

- Alle 9 oder Naturkranz je 0,5 Euro Strafe für die anderen Mitglieder

6) Kingsclub-Party

- entscheidet, welches Mitglied Kegelkönig wird

- König wird jedes Jahr neu ausgespielt (Beginn erstes Kegeln nach Tour, Ende letztes Kegeln vor Tour)

- 6 Bilder.

- fehlt ein Mitglied, so wird die durchschnittliche Punktzahl der anderen anwesenden Mitglieder gewertet (abgerundet) und es wird für jede Nichtanwesnheit jeweils ein Punkt abgezogen

- König wird das Mitglied, welches nach dem Ende des letzten Kegeltermins vor der Tour kumuliert die meisten Punkte hat. Bei Punktegleichstand von zwei oder mehreren Mitgliedern entscheidet die Anzahl der Tageskönige, danach die Anwesenheit bei den Kegelterminen

- Der König bekommt als Anerkennung (einmalig) eine goldene Krone auf das Föhlertrikot (bezahlt aus der Kegelkasse)

- Das Mitglied, das 3x hintereinander oder 5x in loser Folge König wird, darf den Kegelpokal behalten. Der neu anzuschaffende Pokal wird dann aus der Kegelkasse bezahlt.

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